Compliance ist eingebaut, nicht optional.
Datenschutz, zugängliche Nutzung und nachvollziehbarer Betrieb werden in Website und verbundene Abläufe integriert. SL-SP übernimmt die technische Umsetzung vereinbarter Anforderungen — keine Rechtsberatung oder juristische Einzelfallbewertung.
Technische Standards in drei Arbeitsbereichen
Die Anforderungen werden dort umgesetzt, wo Daten, Nutzung und Betrieb tatsächlich zusammenkommen.
Datenerfassung
Formulardaten werden per HTTPS übertragen; Tracking und externe Dienste werden bewusst erfasst und passend zum vereinbarten Consent-Konzept eingebunden.
Zugängliche Nutzung
Semantische Struktur, Tastaturnavigation, Kontraste und Alternativtexte werden als technische Qualitätsmerkmale eingeplant und geprüft.
Nachvollziehbarer Betrieb
Einbindungen, Consent-Einstellungen und technische Prüfungen werden dokumentiert, damit spätere Änderungen gezielt überprüft werden können.
Technische Hinweise automatisiert erfassen
Unser Tool WebPrüfer untersucht öffentlich prüfbare technische Signale und dokumentiert Auffälligkeiten. Das ist ein funktionaler Prüfschritt, keine Bestätigung juristischer Konformität.
Wichtiger Hinweis
Unsere Leistungen umfassen die technische Umsetzung vereinbarter Anforderungen in Websites und verbundenen Abläufen. Das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und keine juristische Einzelfallbewertung. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung ist die Zusammenarbeit mit zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erforderlich.
Direkt beantwortet
Häufige Fragen zu DSGVO & BFSG
Was ist eine BFSG-konforme Website?
Der Begriff bezeichnet eine Website, die die für sie geltenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes berücksichtigt. Die technische Umsetzung orientiert sich dabei an zugänglichen Prinzipien und WCAG-Kriterien wie Farbkontrasten, Tastatur-Bedienbarkeit, Alternativtexten, einer klaren Überschriften-Struktur und Screenreader-Unterstützung. Ob und welche gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall gelten, muss juristisch bewertet werden.
Was bedeutet DSGVO-konform für eine Website?
Technisch bedeutet das unter anderem, Datenflüsse zu erfassen, Einwilligungen für zustimmungspflichtige Dienste umzusetzen, Übertragungen per HTTPS zu sichern und externe Einbindungen bewusst zu konfigurieren. Auch bereitgestellte oder juristisch geprüfte Datenschutzhinweise müssen passend zur tatsächlichen Technik eingebunden werden. Ob eine Website im Einzelfall alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, ist eine juristische Bewertung.
Ab wann gilt das BFSG und wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Ob eine konkrete Website betroffen ist, hängt unter anderem von Angebot, Zielgruppe und Unternehmen ab. Diese Einzelfallbewertung leisten wir nicht; dafür ist eine fachanwaltliche Prüfung erforderlich.
Wer setzt DSGVO und BFSG auf meiner Website technisch um?
SL-SP setzt vereinbarte Anforderungen technisch in Website und verbundenen Abläufen um: Consent, Einbindung von Diensten, bereitgestellte Pflichttexte, HTTPS und zugängliche Strukturen. WebPrüfer liefert dazu automatisierte technische Hinweise. Das ist technische Umsetzung, keine Rechtsberatung oder juristische Einzelfallbewertung; verbindliche Bewertungen übernehmen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Weitere Leistungen
Technische Standards begleiten den ganzen Anfrageweg
Webdesign
Datenschutz und zugängliche Nutzung beginnen in der Architektur des Website-Einstiegs.
SEO
Klare Struktur und kurze Ladewege unterstützen die technische Einordnung durch Suchsysteme.
Automatisierung
Anfragen mit klaren Datenfeldern erfassen und kontrolliert an Person, Aufgabenliste oder CRM übergeben.
Laufende Betreuung
Website, Einbindungen und verbundene Abläufe regelmäßig prüfen und nachvollziehbar anpassen.
Technische Standards von Anfang an mitdenken.
Wir klären, wie Datenschutz, zugängliche Nutzung und nachvollziehbarer Betrieb technisch in Website und Anfrageweg umgesetzt werden können.